Tätigkeitsfelder
Allgemein:
Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
Kinder und Jugendliche
Behandlung von:
Kleinkindern ab zwei Jahren mit verspätetem Sprechbeginn (Late Talker)
Artikulationsstörungen
Problemen im Bereich Wortschatz und Satzbau (Dysgrammatismus)
Problemen in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
Problemen im Lese- und Rechtschreiberwerb
Sprachentwicklungsverzögerungen bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern
Myofunktionellen Störungen: falsches Schluckmuster, fehlerhafte Zungenruhelage
Erwachsene mit neurologischen oder degenerativen Erkrankungen
Beispielsweise nach Schlaganfall oder Schädel- Hirn- Traumata (Aphasie/ Apraxie/ Dysarthrie)
Parkinson- Krankheit
MS/ALS
Stimmstörungen im Kinder- und Erwachsenenalter
Redeflussstörungen
Was benötige ich für eine logopädische Therapie?
Logopäden dürfen als Heilmittelerbringer nur auf Anordnung eines Arztes behandeln. Je nach Problem oder Erkrankung erhalten Sie eine Verordnung vom Kinderarzt, vom HNO- Arzt, Phoniater, vom Neurologen, vom Zahnarzt, Kieferorthopäden oder auch vom Allgemeinarzt.
Soweit nicht anders verordnet, findet die Therapie in der Praxis statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen (dies ist auch in Alten- oder Pflegeheimen möglich).
Die Dauer der Therapiesitzungen sowie die Frequenz der Therapie hängen von der Verordnung des Arztes ab.
Die Verordnung wird zum ersten Termin von dem Patienten mitgebracht. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Termin nicht mehr als 28 Tage liegen sollten, da ansonsten das Rezept seine Gültigkeit verliert!